Unter 18??? Bitte an den Muttizettel Denken…!

Laut Jugendschutzgesetz dürfen sich Jugendliche unter 16 alleine gar nicht und
Jugendliche über 16 Jahren nur bis um 24.00 Uhr bei „Tanzveranstaltungen“
aufhalten.
Mit der nachfolgenden Vereinbarung können die Eltern des Jugendlichen die
Personenfürsorge an eine andere Person über 18 Jahren übertragen
(erziehungsbeauftragte Person) und somit dem Jugendlichen unter 18 Jahren den
Aufenthalt bei der „Tanzveranstaltung“ ermöglichen, auch
nach 24.00 Uhr

Vereinbarung Jugendschutzgesetz

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